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Das Dienstleistungsangebot von Apotheken als Leistungserbringer im Gesundheitssystem ist sehr umfangreich und von den unterschiedlichsten Pflichten und Anforderungen des Apothekengesetzes (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bestimmt. Zudem sind noch die vielfältigen Bestimmungen verschiedener Spezialgesetze, wie zum Beispiel des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der Betäubungsmittel-verschreibungsordnung (BtMVV) und des Arzneimittelgesetzes (AMG), zu erfüllen. Diese Vorschriften dienen in erster Linie dem Schutz des Patienten und sollen eine Mindeststandard an Qualität sicherstellen.

Darüber hinaus sind im tätlichen Geschäftsbetrieb noch die allgemeinen Regeln des Wettbewerbs, so das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und vornehmlich das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zu beachten.

Ich biete Ihnen diesbezüglich eine umfassende Beratung zu denen sich aus diesen gesetzlichen Regelungen ergebenden Problemen namentlich der Lohnherstellung, den Pick-up-Stellen, Kooperationen mit Kliniken und Krankenkassen (Stichwort: Rabattverträge) und letztlich auch zu Retaxierungen.



© copyright 2013 Markus Keubke
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