im Arzthaftungsrecht
Von einem persönlichen Schaden der eine medizinrechtliche Einschätzung bzw. Beratung erfordert können Sie auf unterschiedliche Art betroffen sein. Sie können selbst oder als Angehöriger einen Schaden durch einen Behandlungsfehler erleiden oder Opfer eines Unfalles bzw. Verkehrsunfalles werden.
Bei allen der genannten Schadensfälle stehen Ihnen die verschiedensten Ansprüche zu. So kommen zum Beispiel Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und den Ersatz von Haushaltsführungsschäden und vermehrten Bedürfnissen in Betracht. Hierbei sollten Sie es nicht dem Zufall überlassen, welche Ihrer berechtigten Ansprüche in welchem Umfang von der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik erstattet werden. In einem solchen Fall haben Sie ein Recht auf das, was Ihnen nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Ihrem erlittenen Schaden zusteht. Um dieses zu ermitteln und zu klären, ob und wie Sie den Schaden erlitten haben, arbeite ich interdisziplinär mit Medizinern aus den verschiedensten Fachgebieten, wie zum Beispiel Chirurgie, Anästhesie, Geburtshilfe usw., zusammen.
Sowohl der Umstand der Verletzung als auch der Rechtsstreit selbst stellen eine hohe emotionale Belastung für den Betroffenen dar. Es ist daher wichtig die rechtlichen Auseinandersetzungen energisch und konsequent zu führen, um den zeitlichen Ablauf nicht länger als nötig auszudehnen und trotzdem Ihr Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Schadensfälle ergeben sich oftmals auch Fragen aus dem Sozialrecht, insbesondere zur Leistungspflicht der Krankenkassen und deren Pflegekassen. Was Ihre Kranken- oder Pflegekasse wann zu leisten hat, ist streng geregelt und oftmals von der Einhaltung verschiedener Formalien abhängig. Selbstverständlich berate ich Sie auch auf diesen Problemfeldern.
Die Rechtsbeziehungen im System der gesetzlichen Krankenkassen zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse lassen sich wie folgt darstellen:
[Bild GKV-Viereck]

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