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Medizinproduktrecht

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im Medizinprodukterecht


Bestandteile des Medizinprodukterechts sind zum einen alle im Medizinproduktegesetz verankerten Inhalte und zum anderen das europäische Medizinprodukterecht einschließlich dessen Richtlinien. Des Weiteren sind sowohl von Anwendern als auch Herstellern von Medizinprodukten Spezialvorschriften wie zum Beispiel die Medizinprodukte-Verordnung, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung oder die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung zu beachten.
Im Rahmen des Medizinprodukterechts biete ich Ihnen Unterstützung und Beratung bei der Zulassung von Medizinprodukten, insbesondere bei der Einordnung des Medizinproduktes, dem Inverkehrbringen (Konformitätsbewertungen, klinischen Prüfungen und CE-Kennzeichnungen), der Aufbereitung von Medizinprodukten (u.a. ZVSA) sowie bei Vertragsverhandlungen zu Prüfarztverträgen, CRO-Verträgen, Kooperationen. Gleichfalls berate ich Sie im Rahmen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts.



© copyright 2013 Markus Keubke
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