im Apothekenrecht
Meine Beratung für Krankenhäuser bzw. Krankenhausträger umfasst zum einen das Arzthaftungsrecht, insbesondere die Vermeidung von Haftungsfällen im Vorfeld von Gerichtsprozessen bzw. auch schon außergerichtlicher Anspruchsstellung. Zum anderen die Nutzung moderner Versorgungsmodelle, medizinische Kooperationen, wie zum Beispiel IV-Verträge und AOP-Verträge.
Darüber hinaus biete ich Unterstützung bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bei allen Fragen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung von Chefarztverträgen und der dienstvertraglichen Vereinbarungen mit Honorarärzten und freiberuflichen Pflegekräften bzw. Rahmenverträgen mit Vermittlungsagenturen für Honorarärzte und/oder freiberuflichen Pflegekräften. Bei dieser Beratung kommt Ihnen meine Erfahrung als Justiziar des Bundesverbandes für Honorarärzte zu Gute.

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