Rechtsgebiete des Medizinrechtes
Das Rechtsgebiet des Medizinrechtes umfasst alle diejenigen Normen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die ärztliche Tätigkeit in privater oder kassenärztlicher Niederlassung oder im Krankenhaus beziehen. Des Weiteren werden ebenso die Tätigkeiten der Apotheker, sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten, Apothekern, Patienten, Krankenkassen und Kliniken und vieles andere mehr erfasst. Das Medizinrecht ist somit ein die juristischen Fachgrenzen überschreitendes Spezialgebiet.
Neben dem Gebiet des Medizinrechtes biete ich Ihnen eine umfassende Rechtsberatung in den folgenden Rechtsgebieten:
allg. Zivilrecht
Strafrecht
Jagdrecht

nach oben
drucken