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allgemeines Zivilrecht


Dieser Bereich des Zivilrechtes um fasst alle diejenigen rechtlichen Probleme, die sich nicht den vorgenannten Themenbereichen des Medizinrechtes zuordnen lassen bzw. keinen medizinrechtlichen Anknüpfungspunkt bieten. Die Breite dieses Bereiches umfasst somit nahezu die gesamten vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgegebenen Themen. Da ich jedoch neben der Spezialisierung im Medizinrecht nicht auf jedem dieser Gebiete auch ein Spezialist sein kann, werde ich Ihnen hier oftmals nur eine Rechtsberatung in den Grundzügen des jeweiligen Rechtsgebietes geben können und Ihnen dann, sofern sich das Problem nicht gelöst hat, einen für das Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt empfehlen.

Denn nicht jeder kann alles Wissen und überall ein Spezialist sein. Ich halte diese Lösung sowohl in Ihrem Interesse als auch für zu Gunsten eines bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses aus einen womöglich schon bestehenden Mandant, für die Beste.


© copyright 2013 Markus Keubke
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