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der Geburtsschaden


Das Geburtsschadensrecht stellt einen sehr speziellen Unterpunkt des rechtlichen Gebietes der Arzthaftung dar, welcher aufgrund seiner Besonderheiten eine erhöhte Aufmerksamkeit bedarf.

Sofern Sie oder Ihr Kind von einem solchen Behandlungsfehler, sei es durch einen Arzt oder durch eine Hebamme, betroffen sind, sind Sie unter Umständen gezwungen erhebliche Einschnitte in Ihr bisheriges Leben organisatorisch zu bewältigen. Zudem haben Sie nicht nur das Recht sondern womöglich, aufgrund der elterlichen Sorge, auch die Pflicht zu Gunsten Ihres Kindes klären zu lassen, ob im Rahmen der Geburtshilfe ein Fehler passiert ist, oder nicht.

Dabei bestehen bei den Betroffenen regelmäßig Unsicherheiten welche Möglichkeiten, rechtlich oder tatsächliche, bestehen, um Ersatzansprüche wegen eines Geburtsschadens durchzusetzen.

Im Rahmen der Klärung, ob ein Geburtsschaden vorliegt, arbeite ich mit verschiedenen Fachärzten, insbesondere einem Facharzt für Gynäkologie, zusammen, da andernfalls die entschiedenen Faktoren die auf einen Behandlungsfehler hinweisen, nicht erkannt werden können.



© copyright 2013 Markus Keubke
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