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der Personenschaden


Personenschäden durch Unfall, insbesondere durch Verkehrsunfälle werfen in der Regulierung viele komplexe Fragen auf. In der Regel wenden sich Unfallopfer zu spät an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Auch bei Personenschäden durch Verkehrsunfall kommt es auf eine ärztliche Bewertung der erlittenen Verletzung und deren möglichen Spätfolgen an. Die großen Schadenspositionen, wie der Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegemehrbedarf usw., sind gerade keine typischen dem Straßenverkehrsrecht unterliegenden Schadenspostionen, sondern solche des Medizinrechtes.


© copyright 2013 Markus Keubke
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